Rückenwind für die St.Galler Windenergie: Bund genehmigt Richtplananpassung

Der Bund genehmigt die «Richtplananpassung 23» des Kantons St.Gallen. Nun können potenzielle Investorinnen und Investoren auf 15 Gebieten Windparkanlagen planen. Zwei Gebiete wurden nicht in den Richtplan aufgenommen.

Seit Montag herrscht Klarheit: Die fünfzehn Windeignungsgebiete sind rechtskräftig. Das gab die St.Galler Staatskanzlei in einer Mitteilung bekannt. Der Bund hat die sogenannte «Richtplananpassung 23» des Kantons St.Gallen genehmigt. Zuvor hatte er die Kantone beauftragt, die Windenergienutzung zu ermöglichen.

Mit der Genehmigung können potenzielle Investorinnen und Investoren Projekte für Windpärke planen und die notwendigen Bewilligungsverfahren einleiten.

Bund lobt Kanton für «sorgfältige Interessenabwägung»

Der Kanton St.Gallen erfüllt damit die Anforderungen des nationalen Raumplanungsgesetzes und des Energiegesetzes. Laut der Staatskanzlei würdigte der Bund insbesondere die «sorgfältige Interessenabwägung ausdrücklich», die der Kanton vornahm, um die Windeignungsgebiete festzulegen.

Die Bewilligungsverfahren erfolgen über den kantonalen Sondernutzungsplan, der als Leitverfahren dient. Das bedeutet: Projekte für Windpärke werden nicht in Einzelfallverfahren bewertet, sondern in einem einheitlichen Rahmen.

Von den ursprünglich siebzehn geplanten Windenergiegebieten wurden zwei nicht bewilligt: das «Witöfeli/Steinerriet» in Schänis sowie das Gebiet «Rheinau», das sich über mehrere Gemeinden erstreckt, darunter Bad Ragaz und Sargans. Diese Gebiete wurden nicht in den Richtplan aufgenommen.

In einzelnen Gebieten haben Körperschaften bereits mit ersten Messungen begonnen, um die Machbarkeit von Windenergieprojekten zu prüfen. Jetzt liegt es an den Investorinnen und Investoren, aus der planerischen Grundlage konkrete Projekte zu entwickeln.

Quelle: St. Galler Tagblatt

Drohnen am Flumserberg bilden am 11. Januar eine Windanlage, um die Grösse einer von der Axpo geplanten Anlage zu illustrieren. Bild: Gian Ehrenzeller